TEAM

Mgr. Barbora Klimešová

E-Mail: barbora.klimesova@brizatrubac.cz


Spezialisierung


Ausbildung

  • Juristische Fakultät der Karlsuniversität zu Prag (Mgr. 2017)

  • University of Groningen, Niederlande (2015-2016), Erasmus+

Sprachen

  • Tschechisch
  • Englisch

Frühere Tätigkeit

Barbora ist seit November 2017 Konzipientin der Rechtsanwaltskanzlei Bříza & Trubač, sie ist nach der Beendigung des Magisterstudiums an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität Prag eingestiegen. Während ihres Studiums arbeitete sie bei der größten tschechischen Rechtsanwaltskanzlei Havel, Holásek & Partners, dann als Paralegal bei der bnt attorneys-at-law (2013 – 2014) und im letzten Studienjahr (2016 – 2017) war sie als Rechtsassistentin bei der Kanzlei Next Legal tätig.

Publikationstätigkeit

  • KLIMEŠOVÁ, Barbora, KOŽELUHA, Patrik. Jak na pružnou pracovní dobu ve státní svátky, 18. 3. 2020,  Epravo.cz, dostupné online.
  • KLIMEŠOVÁ, Barbora. Kdy si lze přečíst e-maily bývalého zaměstnance, 5. 6. 2020, Právní rádce, dostupné online.

Aktuell

Bříza & Trubač beteiligte sich an der Entstehung einer Muster-Investitionsdokumentation für Start-ups

Unsere Anwaltskanzlei Bříza & Trubač wurde zum Bestandteil der Initiative CzechStartupDocumentation. Die Initiative, in der 19 renommierte Anwaltskanzleien ihre Kräfte verbunden haben, legte eine Muster-Investitionsdokumentation für Start-ups zur freien Nutzung vor. Diese ist unter czechstartupdocs.com verfügbar.

Rechtsanwälte in Kinderheime: ein Interview der Vertreter der Kanzlei für „Advokátní deník“

Die Partner der Kanzlei Barbora Klimešová und Ondřej Trubač sowie die Rechtsanwältin Markéta Kořínková sprachen in einem Interview für die online Zeitschrift „Advokátní deník“ (Rechtsanwaltsjournal) über die pro bono Hilfe an Kinder aus Kinderheimen, an der sich alle drei wesentlich beteiligen.

Arbeitsfrühstück zur Novelle des Arbeitsgesetzbuchs und zum Whistleblowing

Die Konzipientin Tereza Händlová beschäftigte sich in ihrem Artikel für EPRAVO.CZ mit neulichen Einwendungen des Verfassungsgerichts zur unkritischen Übernahme von Ergebnissen der Sachverständigengutachten beim Ersatz des immateriellen Schadens bei Körperverletzung.