Ehescheidung mit internationalem Element und zusammenhängende Fragen des Sorgerechts und des Unterhaltsgelds
Eine Ehescheidung mit internationalem Element ist in der Regel von Anfang an kompliziert. Vor der Scheidung selbst ist zu klären, welches Gericht zu der Sache international zuständig ist und nach welchem Recht es zu entscheiden hat.
In der Praxis geht es dabei nicht nur um die Scheidung selbst. Separat werden auch Fragen des Sorgerechts für minderjährige Kinder und des Unterhaltsgelds behandelt, bei denen besondere Regeln für die Bestimmung der Zuständigkeit und des maßgebenden Rechts gelten und deren Lösung auch nach dem tschechischen nationalen Recht eine Bedingung der Ehescheidung ist.
Der Schlüsselbegriff ist vor allem der gewöhnliche Aufenthalt – sowohl der Eheleute, als auch des Kindes. Gerade dies ist oft dafür maßgeblich, wo das Verfahren geführt wird und welche Rechtsordnung anzuwenden ist. Die Klärung dieser Fragen stellt einen wichtigen Bestandteil der Prozessstrategie dar.
Der Artikel von Sára Tichá bringt eine Übersicht der Regelungen, nach denen die tschechischen Gerichte diese Fragen beurteilen, und zwar einschließlich der in den jeweiligen EU-Vorschriften enthaltenen Bestimmungen und der internationalen Abkommen, die bei der Problematik Anwendung finden.
Der Artikel in tschechischer Sprache ist hier abrufbar.