Andrea Šťástková für EPRAVO.CZ zu Grenzen des Formalismus in der Pflege von Minderjährigen

In letzten Monaten wurden mehrere Entscheidungen des tschechischen Verfassungsgerichts erlassen, die zwar verschiedene Prozesssachen betreffen, jedoch durch eine gemeinsame These verbunden sind: die Entscheidungen über die Kinderpflege dürfen weder mechanisch noch formalistisch, noch „aus dem Bauch gezogen“ sein. Sie müssen ausreichend begründet werden, überprüfbar sein und in Übereinstimmung mit dem Kindeswohl stehen. Dieser Problematik widmet sich in der aktuellen Ausgabe des Magazins EPRAVO.CZ Magazine unsere Rechtsanwältin Andrea Šťástková.

In dem Artikel analysiert sie drei Entscheidungen, die das Thema jeweils aus einer anderen Sicht behandeln. Die erste betrifft eine dem Elternteil für nicht zustandekommenen Kontakt auferlegte Geldstrafe und stärkt den Schutz der legitimen Erwartung – der Elternteil darf nicht dafür geahndet werden, dass er im Vertrauen in die vollstreckbare Gerichtsentscheidung gehandelt hatte, obwohl diese später als gesetzwidrig qualifiziert wurde.

Die zweite beschäftigt sich mit dem Kontakt von gesellschaftlich nahestehenden Personen mit dem Kind gemäß § 927 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und erläutert, dass dieses Institut das Kind schützt, nicht die Personen, die den Kontakt anstreben. Und schließlich betont die dritte Entscheidung  die Überprüfbarkeit und innere Widerspruchlosigkeit der Entscheidung bei einer Erweiterung des Kontakts eines Elternteils. Die Autorin verknüpft dabei die Schlussfolgerungen mit der seit dem 1. Januar 2026 wirksamen Novelle des Familienrechts.

Der ganze Artikel in der tschechischen Sprache ist in EPRAVO.CZ Magazine 1/2026 zugänglich und HIER abrufbar.