TEAM

Mgr. Sára Tichá

E-Mail: sara.ticha@brizatrubac.cz  


Spezialisierung


Ausbildung

  • Juristische Fakultät der Karlsuniversität zu Prag (laufendes Ph.D.-Studium im Bereich des EU-Rechts)
  • Juristische Fakultät der Karlsuniversität zu Prag (Mgr. (summa cum laude), 2024)
  • KU Leuven, Belgien (Erasmus+, 2022-2023)

Spezialisierung

Streitbeilegung, EU-Recht, internationales Privatrecht, Schuldrecht, Familienrecht

Sprachen

  • Tschechisch
  • Englisch

Mitgliedschaft

  • Tschechische Gesellschaft für Europarecht und Rechtsvergleichung

Frühere Positionen

Sára Tichá ist seit Mai 2024 Rechtsanwaltsanwärterin bei Bříza & Trubač. Zuvor war sie in der Kanzlei als juristische Mitarbeiterin (Paralegal) tätig (2021–2024). Davor sammelte sie berufliche Erfahrungen in den Kanzleien GHS Legal (2019–2021) sowie Němec, Bláha & Navrátilová (2018–2019). Während ihres Studiums absolvierte sie zudem Praktika beim Gerichtshof der Europäischen Union (2021) sowie in der Strafabteilung des Stadtgerichts Prag (2022). Akademisch ist sie am Lehrstuhl für Europarecht der Juristischen Fakultät der Karls-Universität Prag tätig, wo sie derzeit als Doktorandin und Lehrende im Bereich des EU-Rechts wirkt.

Aktuell

Ehescheidung mit internationalem Element und zusammenhängende Fragen des Sorgerechts und des Unterhaltsgelds

Sára Tichá widmet sich in ihrem neuen Artikel für EPRAVO.CZ der Ehescheidung mit internationalem Element, die eine Reihe von Fragen mit sich bringt – von der Festsetzung der Zuständigkeit des tschechischen Gerichts bis hin zur Bestimmung des maßgebenden Rechts; und dies nicht nur für die Scheidung selbst, sondern auch für das Sorgerecht und Unterhaltsgeld.

Sára Tichá für EPRAVO.CZ zur internationalen Zuständigkeit tschechischer Gerichte bei der Haftung eines gewählten Organmitglieds

Wie ist die internationale Gerichtszuständigkeit in Fällen festzusetzen, wenn der Gläubiger seinen Anspruch gegen ein gewähltes Organmitglied aufgrund der Haftung für Schulden der Gesellschaft gemäß dem tschechischen BGB geltend macht?