Gerichts- und Schiedsverfahren
Das Gerichts-, Verwaltungs- und Schiedsgerichtsverfahren ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir erreichen für unsere Klienten Erfolge nicht nur in komplexen, vielschichtigen Streitigkeiten im Wert von Hunderten von Millionen Kronen, sondern auch in kleineren Streitigkeiten, die wir sehr kostengünstig bearbeiten können.
Wir sehen unsere Rolle in der Gewährung einer Rechtsberatung, die Ihnen hilft, dort, wo es sinnvoll und aussichtsreich ist, Streitigkeiten zu vermeiden oder zumindest auf gütlichem Wege beizulegen, und zwar durch Verhandlungen mit der Gegenpartei, rechtzeitige Mahnungen der Schuldner, aber auch durch Besicherung Ihrer Forderungen gegen die Schuldner, damit Ihre Position des Gläubigers nicht beeinträchtigt wird. In Situationen, in denen dies nicht mehr möglich ist, zur Durchsetzung Ihrer Belange auf ein streitiges Verfahren zu verzichten, verlassen wir unsere Position an Ihrer Seite und stellen uns vor Sie, um Sie zu verteidigen, falls Sie beklagte Partei sind oder für Sie effizient zu kämpfen, wenn Sie klagende Partei sind. Wir haben auf Grund unserer langjährigen Tätigkeiten zahlreiche Erfahrungen mit diversen streitigen Verfahren, also nicht nur mit Leistungsstreitigkeiten, sondern auch mit Verfahren über Feststellungs- oder Statusklagen..
Ein selbstverständlicher Bestandteil unserer Dienstleistungen ist die Auswertung Ihrer zu erwartenden Kosten und möglichen Risiken, die mit der Führung der jeweiligen Verfahrensart zusammenhängt, und geben eine anschließende Empfehlung der optimalen Vorgehensweise.
Im Bereich der Gerichts-, Verwaltungs- und Schiedsgerichtsverfahren bieten wir Ihnen insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Sachverhaltsanalyse am Beginn eines Streits und Empfehlung der optimalen weiteren Vorgehensweise;
- komplexe Rechtsberatung in Fragen des Gerichts-, Verwaltungs- und Schiedsgerichtswesens;
- Vertretung vor Gerichten aller Instanzen in zivil- wie auch handelsrechtlichen Sachen;
- Vertretung vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten aller Instanzen;
- Vertretung in innerstaatlichen sowie internationalen Schiedsgerichtsverfahren;
- Vertretung vor der Finanzverwaltung und den Regulierungsbehörden;
- Vertretung bei Verhandlungen über den Vergleich und die außergerichtliche Streitbeilegung;
- Vertretung bei der (Zwangs-)Vollstreckung einschließlich der Vertretung in zusammenhängenden Streitverfahren (z.B. über Ausschließungsklagen).