TEAM

Mgr. Bc. Andrea Šťástková

E-Mail: andrea.stastkova@brizatrubac.cz  


Spezialisierung


Ausbildung

  • Juristische Fakultät der Karlsuniversität zu Prag (Mgr., 2023)

  • Fakultät für soziale Wissenschaften der Karlsuniversität zu Prag (Bc., 2020)

  • University of Helsinki (Erasmus+, 2021 – 2022)

Spezialisierung

Streitbeilegung, internationales Privatrecht, vertragsrecht

Sprachen

  • Tschechisch
  • Englisch
  • Deutsch

Professionelle Qualifikation:

Rechtsanwaltsprüfung (Tschechische Rechtsanwaltskammer - 2026)

Frühere Positionen

Andrea ist Rechtsanwältin bei Bříza & Trubač. Sie ist seit September 2024 Teil der Kanzlei, wo sie zunächst als Legal Trainee tätig war und anschließend als Konzipientin gearbeitet hat. Vor ihrem Beitritt zu Bříza & Trubač sammelte sie bereits Erfahrungen als Konzipientin bei der Rechtsanwaltskanzlei BRODEC & PARTNERS s.r.o.Während ihres Studiums absolvierte Andrea einen einjährigen Aufenthalt an der University of Helsinki in Finnland (2021 – 2022), wo sie sich als Mitglied des finnischen Teams am größten internationalen Wettbewerb im Bereich des Privatrechts Willem C. Vis Moot Competition beteiligte. Andrea interessiert sich auch für das internationale Privatrecht und für internationale Beziehungen, sie studierte Politologie und internationale Beziehungen an der Fakultät für soziale Wissenschaften der Karlsuniversität.

Aktuell

Andrea Šťástková für EPRAVO.CZ zu Grenzen des Formalismus in der Pflege von Minderjährigen

In der aktuellen Ausgabe des Magazins EPRAVO.CZ Magazine wurde ein Artikel unserer Rechtsanwältin Andrea Šťástková über eine Reihe neulicher Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Pflegschaftssachen veröffentlicht. Diesen ist eine Idee gemeinsam: die Entscheidungen über die Kinderpflege dürfen weder mechanisch noch formalistisch sein, vielmehr müssen sie immer gründlich begründet werden und in Übereinstimmung mit dem Kindeswohl stehen.

Andrea Šťástková für EPRAVO.CZ zum Ermittlungsprinzip im Unterhaltsverfahren

Andrea Šťástková, Konzipientin bei Bříza Trubač, beschäftigte sich in ihrem Beitrag für EPRAVO.CZ mit der aktuellen Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichts zur Anwendung des Ermittlungsprinzips im Unterhaltsverfahren.

Andrea Šťástková für EPRAVO.CZ zum Verbot überraschender Entscheidungen im Schiedsverfahren

Das Oberste Gericht der Tschechischen Republik hat vor kurzem judiziert, dass der Grundsatz des Verbots überraschender Entscheidungen nicht nur im Zivilverfahren, sondern auch im Schiedsverfahren Anwendung findet.