Strafrecht
Im Rahmen des Strafrechts beschäftigen wir uns mit zwei Bereichen, und zwar mit dem Steuerstrafrecht und mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen.
Steuerstrafrecht
Bei einer Feststellung von Unregelmäßigkeiten in einer Steuererklärung können Ihnen nicht nur eine Steuernachbemessung (samt entsprechenden Sanktionen) von der Finanzverwaltung, sondern auch strafrechtliche Sanktionen drohen. Daher sind für den Klienten oft gleichzeitig ein Steuer- und ein Strafverfahren anhängig. Ein Vorteil unserer Kanzlei besteht darin, dass wir Sie in beiden Verfahren vertreten können, wobei Sie von einer einheitlichen und konsistenten Rechtsvertretung profitieren.
In diesem Bereich erbringen wir vor allem folgende Dienstleistungen:
- Verteidigung natürlicher und juristischer Personen;
- juristische Unterstützung beim Strafverfahren;
- Vertretung Beschädigter im Strafverfahren;
- juristische Konsultationen und Analysen.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen
Gemäß dem tschechischen Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen kann eine Handlung eines Arbeitnehmers der juristischen Person (Gesellschaft) zugerechnet werden. Eine dieser Gesellschaft auferlegte Geldstrafe kann sogar mehr als eine Milliarde Tschechische Kronen betragen. Daher nimmt die Bedeutung der Prävention immer mehr zu – es ist erforderlich, solche interne Mechanismen in der Gesellschaft einzurichten, die einerseits vorbeugend wirken, andererseits aber auch etwaige gesetzwidrige Handlungen der Arbeitnehmer bzw. der Organe der Gesellschaft entdecken können.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bříza & Trubač gewährt ihren Klienten im Compliance-Bereich juristische Dienstleistungen vor allem mit Fokus auf:
- allgemeine vorbeugende Compliance-Beratung;
- Schulung des Managements;
- rechtliche Prüfung der Abläufe in der Gesellschaft;
- Gestaltung ethischer Kodexe;
- Beratung im Bereich des Steuerstrafrechts;
- Vertretung vor Staatsorganen;
- strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen.