Umstrukturierung & Insolvenz

Unseren Klienten bieten wir komplexe Beratungsleistungen im Bereich des Insolvenzrechts und der Gesellschaftsumstrukturierungen/Umgründungen. Mitglieder unseres Teams beteiligten sich an Beratungsleistungen bei den größten tschechischen Insolvenzverfahren der letzten Jahre und ohne Übertreibung können sie als führende Experten in diesem Bereich bezeichnet werden. Das einzigartige Know-how, das sie bei ihrer Arbeit gewannen und das Kenntnisse aus dem Gesellschafts-, Insolvenz-, Steuer- und Strafrecht kombiniert, kann u.a. bei folgenden Sachen angewendet werden:

  • Vorbereitung, Organisierung und Assistenz bei diversen Formen von Gesellschaftsumstrukturierungen (ob schon im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder in anderen Fällen);
  • Vorbereitung, Ausverhandlung und Assistenz im Rahmen der Erfüllung von Insolvenzplänen (einschließlich von sog. pre-packaged Insolvenzplänen);
  • sog. distressed Akquisitionen und Desinvestitionen;
  • Vertretung in Insolvenzverfahren und Inzidenz-Streiten, und zwar sowohl auf der Seite der Gläubiger als auch der Schuldner;
  • Vertretung in Gläubigerorganen.

Patrik Koželuha

Experte für Umstrukturierung & Insolvenz

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Aktuell:

Bestreitung einer Forderung im Insolvenzverfahren: Interview mit Kristián Hajduk in Konkursní noviny

In einem Gespräch für die Zeitung Konkursní noviny erklärt der Konzipient Kristián Hajduk, wann eine Bestreitung der Forderung ein wirksames Instrument der Gläubiger ist und welche Pflichten es mit sich bringt – vor allem die Pflicht, eine Sicherheit zu hinterlegen. Er beschäftigt sich auch mit gesetzlichen Ausnahmen, der spezifischen Behandlungsweise von Bestreitungshandlungen bei der Reorganisierung und kommentiert das neuliche Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts betreffend die Stellung von Staatsforderungen im Insolvenzverfahren.

Kristián Hajduk für EPRAVO.CZ zur Pflicht, einen Sicherheitsbetrag für Verfahrenskosten im Nebenverfahren niederzulegen

Kristián Hajduk veröffentlichte einen Artikel zu praktischen Aspekten bestreitender Handlungen im Insolvenzverfahren, namentlich zur Pflicht, einen Sicherheitsbetrag für Verfahrenskosten im Nebenverfahren niederzulegen, und ihrem Erlöschen in der Umorganisierung.

Großartige Nachrichten von Chambers and Partners Europe 2025!

Unsere Kanzlei bekräftigt wieder ihren Platz unter führenden juristischen Teams in Tschechien.

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