TEAM

Mgr. Kristián Hajduk

E-Mail: kristian.hajduk@brizatrubac.cz
 


Spezialisierung


Ausbildung

  • Juristische Fakultät der Masaryk-Universität Brünn, Mgr. (2022)

Hauptbereiche der Spezialisierung

Gesellschaftsrecht, Transaktionen, Vertragsagenda

Sprachen

  • Tschechisch
  • Englisch

Frühere Positionen

Kristián ist Konzipient bei Bříza & Trubač seit Oktober 2022. Vor seinem Beitritt zu Bříza & Trubač arbeitete Kristián im letzten Studienjahr als Rechtsassistent und später als Konzipient bei der Gesellschaft BBH, advokátní kancelář, s.r.o. (2021–2022). Erfahrungen in der Anwaltschaft sammelte er jedoch schon während seines Studiums als Rechtsassistent bei OK LEGAL, advokátní kancelář, s.r.o. (2018–2021) und in der Rechtsanwaltskanzlei von JUDr. Tomáš Doležal (2018–2021).

Aktuell

Bestreitung einer Forderung im Insolvenzverfahren: Interview mit Kristián Hajduk in Konkursní noviny

In einem Gespräch für die Zeitung Konkursní noviny erklärt der Konzipient Kristián Hajduk, wann eine Bestreitung der Forderung ein wirksames Instrument der Gläubiger ist und welche Pflichten es mit sich bringt – vor allem die Pflicht, eine Sicherheit zu hinterlegen. Er beschäftigt sich auch mit gesetzlichen Ausnahmen, der spezifischen Behandlungsweise von Bestreitungshandlungen bei der Reorganisierung und kommentiert das neuliche Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts betreffend die Stellung von Staatsforderungen im Insolvenzverfahren.

Kristián Hajduk für EPRAVO.CZ zur Pflicht, einen Sicherheitsbetrag für Verfahrenskosten im Nebenverfahren niederzulegen

Kristián Hajduk veröffentlichte einen Artikel zu praktischen Aspekten bestreitender Handlungen im Insolvenzverfahren, namentlich zur Pflicht, einen Sicherheitsbetrag für Verfahrenskosten im Nebenverfahren niederzulegen, und ihrem Erlöschen in der Umorganisierung.

Kristián Hajduk zur Grunderwerbsteuer und zum Erbbaurecht

Aufgrund einer vor kurzem getroffenen Entscheidung des Bezirksgerichts Brünn (Krajský soud v Brně) wurde über die Grunderwerbsteuer in Bezug auf steuerliche Konsequenzen eines Rücktritts von einem Vertrag über die Errichtung eines Erbbaurechts entschieden.