Familien- und Erbrecht
Wir unterstützen Sie bei Ehe- und Elternproblemen, bei der Regelung von Vermögensverhältnissen zu Ihren Verwandten, im Familienunternehmen wie auch bei Verfügungen für den Todesfall. Wir suchen für Sie nach langfristig funktionierenden Vereinbarungen, wir vertreten Sie vor Verwaltungsbehörden wie auch in Gerichtsstreiten.
Unsere Spezialisierung sind Fälle mit grenzüberschreitenden Elementen. Wir arbeiten mit ausländischen Kollegen zusammen und sind bemüht, funktionsfähige Lösungen über Staaten und Kontinente zu finden. Wir verknüpfen unsere Spezialisierungen im Bereich des Familien- und Fremdenrechts. Die Kommunikation mit Kunden in mehreren Weltsprachen ist für uns Selbstverständlichkeit.
Unsere Rechtsberatung umfasst:
- Eheverträge;
- elterliches Sorgerecht;
- Unterhaltsgeld;
- Ehescheidungen;
- Auseinandersetzung der ehelichen Gütergemeinschaft;
- Testamente und Erbverträge;
- Erbschaftsstreite;
- Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen;
- Anerkennung und Vollstreckung fremder Entscheidungen, einschließlich Europäischer Nachlasszeugnisse;
- internationale Kinderentführungen;
- grenzüberschreitende Eintreibung von Unterhaltsgeldern;
- Vaterschaftsfeststellung und -bestreitung;
- Adoptionen;
- rechtliche Stellungnahmen zu Verfahren vor fremden Gerichten;
- Schulungen und Vortragstätigkeit.