Artikel von Petr Bříza in The European Legal Forum

Petr Bříza beschäftigt sich in seinem Artikel „The CISG and the Law Applicable to the International Factoring, Assignement, Set-off and Late Payment Interest“ mit einem Urteil des tschechischen Obersten Gerichts, dem zufolge Fragen betreffend die Abtretung einer Forderung, die Verrechnung von Forderungen und Verzugszinsen nicht unter das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf fallen. Das Urteil bringt eine interessante Sichtweise auf die Kollisionsregelung einer grenzüberschreitenden Abtretung und Verrechnung von Forderungen und Verzugszinsen. Petr macht in seinem Artikel u.a. auf die Schlussfolgerung des Gerichts zur rechtlichen Qualifizierung von Factoring und Abkauf kurzfristiger Forderungen aufmerksam, mit der das Gericht Factoring als Erbringung einer Dienstleistung qualifizierte.