Ondřej Málek beschäftigt sich in seinem neuen Artikel für EPRAVO.CZ mit der Frage, wann ein internationales Ersuchen die Steuerfestsetzungsfristen tat

Ein internationales Ersuchen ist ein üblicher Bestandteil steuerlicher Verfahren mit einem grenzüberschreitenden Element. Das Gesetz legt dabei fest, dass während dessen Erledigung die Steuerfestsetzungsfrist nicht läuft. Die Rechtsprechung präzisiert diese Regelung: eine Absendung des Ersuchens an sich ist nicht ausreichend, maßgeblich ist, ob das Ersuchen wirklich begründet ist.

Damit das Ersuchen den Fristlauf beeinflusst, muss es laut Gerichten folgende drei Kriterien erfüllen. Es muss:

  • objektiv notwendig sein,
  • mit der zu verhandelnden Sache zusammenhängen,
  • und rechtzeitig getätigt werden.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss das Ersuchen die Frist nicht anhalten und die Berechtigung zur Steuerfestsetzung kann verloren gehen.

Ondřej Málek fasst in seinem Artikel für EPRAVO.CZ die aktuelle Rechtsprechung zusammen und zeigt, wie diese Situationen in der Praxis gerichtlich behandelt werden.

Der Artikel in tschechischer Sprache ist hier abrufbar.