Petr Bříza diskutierte in Rom beim Seminar Unidroit über die Problematik grenzüberschreitender Abtretungen von Forderungen

Ende Oktober fand in Rom das Fachseminar des Unidroit Nordic Law Centre statt, das einem der kompliziertesten Themen des internationalen Privatrechts, und zwar der Feststellung der Rechtsordnung für die Klärung sich konkurrierender Ansprüche Dritter bei grenzüberschreitenden Abtretungen von Forderungen, gewidmet wurde.

Diese Problematik ist laut Prof. Catherine Walsh eines der „verworrensten“ Gebiete des Kollisionsrechts. Wenn ein und dieselbe Forderung an verschiedene Subjekte abgetreten wird, bspw. an eine Bank und anschließend an eine Factoringgesellschaft, stellt sich die grundlegende Frage: Wer hat den Vorzug und nach welcher Rechtsordnung?

Die Europäische Union ist langfristig bemüht, eine einheitliche Lösung zu finden, bisher jedoch ohne Erfolg. Die nationalen Regelungen unterscheiden sich voneinander und die UNCITRAL Convention, die sich dem Thema komplex widmet, hat bis heute nur zwei Vertragsstaaten.

Am Seminar nahm auch Petr Bříza teil, der mit weiteren Experten über die unterschiedlichen Regelungen einzelner Staaten sowie über mögliche Richtungen einer weiteren Harmonisierung diskutierte.