Barbora Klimešová zur Novelle des Arbeitsgesetzbuchs

In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft sloneek hat die Partnerin unserer Kanzlei Barbora Klimešová eine grundlegende Übersicht von Änderungen erstellt, welche die aktuell heftig diskutierte Novelle des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs mit sich bringt.

Die Novelle beinhaltet wesentliche Änderungen betreffend die Minijobs (sog. Vereinbarung über die Durchführung einer Arbeit – DPP und Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit – DPČ), sie erweitert die Informationspflicht gegenüber den Arbeitnehmern und regelt neu auch die Zustellungsmöglichkeiten von Dokumenten in arbeitsrechtlichen Beziehungen. Nicht zuletzt führt sie auch die Pflicht zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über die Fernarbeit ein, die bisher nicht verlangt wurde und die u.a. die Frage der Kosten bei der Fernarbeit regelt.

Hierzu stellt Barbora fest: „Die Novelle überlässt dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Wahl, wie die Erstattung dieser Kosten erfolgt. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber regelmäßig nachweisen, welche Kosten ihm im Zusammenhang mit der Fernarbeit angefallen sind, oder der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer einen monatlichen Pauschbetrag für seine Kosten, und zwar in einer Höhe nach der Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer auch einen höheren Betrag als jenen des Arbeitsministeriums vertraglich vereinbaren, aber diese Möglichkeit gilt nur für private Arbeitgeber, nicht jedoch für sog. nichtunternehmerische Subjekte, wie der Staat, die Selbstverwaltung oder öffentliche Schulen sind. Die letzte Variante besteht darin, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbaren, dass dem Arbeitnehmer keine Kostenerstattung zusteht.“

Der ganze Artikel (in der tschechischen Sprache) ist hier abrufbar.