Gleichzeitige Anwendung der Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug und Haftung: Artikel von Ondřej Málek in EPRAVO.CZ
Der EU-Gerichtshof hat im Urteil in der Sache KONREO zu einer wesentlichen Frage Stellung genommen: kann ein Staat von einem Steuerpflichtigen gleichzeitig die Begleichung der ausstehenden Vorsteuer als Gesamtschuldner verlangen und ihm gleichzeitig das Recht auf Vorsteuerabzug aus derselben Transaktion verweigern?
Ondřej Málek erklärt in seinem Artikel, dass die Antwort des Gerichtshofs eindeutig ist: ja, solche gleichzeitige Anwendung ist zulässig, wenn der Empfänger der betroffenen Umsätze bewusst oder fahrlässig an einer Lieferkette beteiligt war. Die Verweigerung des Vorsteuerabzugs und die Haftung verfolgen unterschiedliche Ziele, und daher schließen sie sich gegenseitig nicht aus.
Der Artikel fasst unter anderem auch zusammen, welche Konsequenzen das Urteil für die tschechische Praxis hat und warum das Oberste Verwaltungsgericht bestätigt hat, dass diese Vorgehensweise der Finanzverwaltung nicht unangemessen ist.
Der ganze Artikel von Ondřej Málek in tschechischer Sprache ist hier abrufbar.