Marta Zavadilová und Bára Piskačová im neuen Beitrag zur Frage des (Nicht)Verlassens auf den Vorvertrag

In einem neuen Beitrag, der über neueste Schlussfolgerungen des tschechischen Obersten Gerichts berichtet, die auch vom Verfassungsgericht bestätigt wurden, erfahren Sie, warum es empfehlenswert ist, sich nicht nur auf den Vorvertrag zu verlassen, sondern die Verpflichtungen auch in den Hauptvertrag ordentlich zu übernehmen. Eine Zusammenfassung des Urteils und weitere Beispiele aus der Praxis haben für Sie die Konzipientin Bára Piskačová und die Rechtsanwältin Marta Zavadilová erstellt.

Den ganzen Artikel in Tschechisch finden Sie hier.