Ondřej Trubač und Radka Čihulková zu Grenzen des Rechtsmissbrauchs in steuerlichen Angelegenheiten
28. 3. 2026
Ondřej Trubač und Radka Čihulková veröffentlichten im Bulletin der Tschechischen Steuerberaterkammer (1/2026) einen Fachartikel zum Verbot des Rechtsmissbrauchs in steuerlichen Angelegenheiten. Die Autoren beschäftigen sich mit der Entwicklung dieses Instituts, mit seiner gesetzlichen Verankerung sowie mit der aktuellen Rechtsprechung des tschechischen Obersten Verwaltungsgerichts.
Ein wesentlicher Teil des Artikels ist den Holdingstrukturen und der Frage gewidmet, wo nach der aktuellen Entscheidungspraxis die Grenze zwischen der legitimen Steuerplanung und dem Rechtsmissbrauch liegt. Die Autoren betonen, dass weder nur ein steuerlicher Vorteil, ein zeitlicher Zusammenhang einzelner Schritte noch der unternehmensinterne Charakter der Transaktionen an sich zur Schlussfolgerung eines Rechtsmissbrauchs ausreichend sind. Maßgeblich ist immer die Beurteilung konkreter Umstände des jeweiligen Falls und der Nachweis des objektiven wie auch subjektiven Elements des Rechtsmissbrauchs.
Der letzte Teil des Artikels wird dem strafrechtlichen Ausmaß der Problematik gewidmet. Die Autoren betonen, dass der Schluss über das Rechtsmissbrauch primär ein steuerlicher Schluss ist und ohne Weiteres keine Strafbarkeit begründet. Ein strafrechtlicher Regress kommt nur in Ausnahmefällen in Frage, z.B. wenn die Handlung einem bereits früher identifizierten missbrauchenden Schema entspricht oder einen tatsächlichen wirtschaftlichen Inhalt der Transaktion verdeckt.
Der Artikel erschien im Bulletin der Tschechischen Steuerberaterkammer Nr. 1/2026 und ist in der tschechischen Sprache hier abrufbar.