Tomáš Munzar zur einschneidenden Rechtsprechung betreffend den Anspruch auf Vorsteuerabzu

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Stellung tschechischer Gerichte zur Beurteilung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug ändern. Die bisherige relativ strenge Rechtsprechung des tschechischen Obersten Verwaltungsgerichts wird wohl mehr zu Gunsten des Steuerpflichtigen umzuwerten sein. Was dieses Urteil für die Praxis bedeutet, lesen Sie im Artikel des Rechtsanwalts Tomáš Munzar.

Der Artikel ist in Tschechisch abrufbar unter: https://www.epravo.cz/top/clanky/narok-na-odpocet-dph-ve-svetle-judikatu-kemwater-prochemie-114299.html?
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