Andrea Šťástková für EPRAVO.CZ zum Ermittlungsprinzip im Unterhaltsverfahren

Andrea Šťástková, Konzipientin bei Bříza Trubač, beschäftigte sich in ihrem Beitrag für EPRAVO.CZ  mit der aktuellen Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichts zur Anwendung des Ermittlungsprinzips im Unterhaltsverfahren. 


Der Artikel analysiert zwei wichtige Urteile des Jahres 2025: 
Das Urteil IV. ÚS 2492/24 vom 16. 4. 2025 betont die Pflicht der Gerichte, nicht nur tatsächliche, sondern auch potentielle Einkünfte des unterhaltspflichtigen Elternteils zu ermitteln – z.B. aus Erträgen von Handelsgesellschaften, an denen er eine Beteiligung hält, oder aus anderen Vermögensvorteilen. 
Das Urteil II. ÚS 798/25 vom 22. 7. 2025 hebt den Grundsatz der Vorhersehbarkeit des Entscheidens hervor: auch in Verfahren, in denen das Ermittlungsprinzip angewendet wird, darf das Gericht nicht überraschend entscheiden, es muss den Beteiligten Raum geben, auf die beabsichtigte Vorgehensweise zu reagieren. 


Beide Urteile präzisieren den Standard der Beweisführung sowie die Ansprüche auf Überprüfbarkeit der Entscheidungsgründe, was für die Praxis des Familienrechts von besonderer Bedeutung ist. 


Der ganze Artikel in der tschechischen Sprache ist unter hier zu finden.