Kristián Hajduk für EPRAVO.CZ zur Pflicht, einen Sicherheitsbetrag für Verfahrenskosten im Nebenverfahren niederzulegen
Kristián Hajduk veröffentlichte einen Artikel zu praktischen Aspekten bestreitender Handlungen im Insolvenzverfahren, namentlich zur Pflicht, einen Sicherheitsbetrag für Verfahrenskosten im Nebenverfahren niederzulegen, und ihrem Erlöschen in der Umorganisierung.
In seinem Artikel beschäftigt sich Kristián ausführlich mit dem rechtlichen Rahmen nach dem tschechischen Insolvenzgesetz, er weist auf Auslegungsnuancen hin und betont Abweichungen bei der Umorganisierung, bei der die Sicherheitspflicht kraft Gesetzes automatisch erlischt. Er macht auch auf einige problematische Vorgehensweisen von Insolvenzgerichten aufmerksam, die ggf. in Widerspruch zum Gesetz und der Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichts geraten können.
Der ganze Artikel in der tschechischen Sprache ist HIER abrufbar.
