TEAM

Mgr. Roman Soldát

Konzipient

Roman Soldát ist Konzipient in der Rechtsanwaltskanzlei Bříza & Trubač. In seiner Praxis beschäftigt er sich mit dem Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie der Transaktionsberatung. Er beteiligt sich an Beratungsleistungen für tschechische und ausländische Klienten.

Schon während seines Studiums beschäftigte er sich mit der Fachtätigkeit im Bereich Steuerrecht und hat in der wissenschaftlichen Fachtätigkeit der Studenten mit einer Arbeit gewonnen, die der Beweislast im Steuerverfahren gewidmet wurde. Vor seinem Beitritt zu Bříza & Trubač arbeitete er in den Rechtsanwaltskanzleien CMS und Craft Legal und absolvierte auch einen Studienaufenthalt in der Verwaltungsabteilung des Stadtgerichts Praha.


Spezialisierung


Ausbildung

  • Juristische Fakultät der Karlsuniversität Prag (Mgr. 2026) 

Spezialisierungen

Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Transaktionen

Sprachen

  • Tschechisch
  • Englisch

Aktuell

Neuer Podcast „Troubení na Schodech” eröffnet aktuelle juristische Themen

Partner unserer Kanzlei Ondřej Trubač gründete einen neuen Podcast „Troubení na Schodech“, der das Recht verständlich und ohne unnützliche Fachsprache beibringt. Im ersten Teil war auch Petr Bříza zu Gast.

Ondřej Málek im Podcast naDANĚ zum Schwarzsystem und zu Steuern

Steuerberater Ondřej Málek war im Podcast naDANĚ der Tschechischen Steuerberaterkammer zu Gast. Mit dem Moderator Matěj Nešleha sprach er über die enge Grenze zwischen einer legalen Optimierung und dem Schwarzsystem, über die Anknüpfungsmerkmale einer abhängigen Arbeit, auf die sich die Außenprüfungen fokussieren, sowie darüber, warum nur die Repression des Staats das Problem nicht beseitigt.

Andrea Šťástková für EPRAVO.CZ zu Grenzen des Formalismus in der Pflege von Minderjährigen

In der aktuellen Ausgabe des Magazins EPRAVO.CZ Magazine wurde ein Artikel unserer Rechtsanwältin Andrea Šťástková über eine Reihe neulicher Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Pflegschaftssachen veröffentlicht. Diesen ist eine Idee gemeinsam: die Entscheidungen über die Kinderpflege dürfen weder mechanisch noch formalistisch sein, vielmehr müssen sie immer gründlich begründet werden und in Übereinstimmung mit dem Kindeswohl stehen.