TEAM

Mgr. Roman Soldát

Konzipient

Roman Soldát ist Konzipient in der Rechtsanwaltskanzlei Bříza & Trubač. In seiner Praxis beschäftigt er sich mit dem Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie der Transaktionsberatung. Er beteiligt sich an Beratungsleistungen für tschechische und ausländische Klienten.

Schon während seines Studiums beschäftigte er sich mit der Fachtätigkeit im Bereich Steuerrecht und hat in der wissenschaftlichen Fachtätigkeit der Studenten mit einer Arbeit gewonnen, die der Beweislast im Steuerverfahren gewidmet wurde. Vor seinem Beitritt zu Bříza & Trubač arbeitete er in den Rechtsanwaltskanzleien CMS und Craft Legal und absolvierte auch einen Studienaufenthalt in der Verwaltungsabteilung des Stadtgerichts Praha.


Spezialisierung


Ausbildung

  • Juristische Fakultät der Karlsuniversität Prag (Mgr. 2026) 

Spezialisierungen

Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Transaktionen

Sprachen

  • Tschechisch
  • Englisch

Aktuell

Wie kann man sich bei der Steuerzahlung nach der Novelle der Abgabenordnung verteidigen?

Die seit dem 1. 7. 2025 wirksame Novelle der tschechischen Abgabenordnung hat den Charakter einer Einwendung bei der Steuerzahlung geändert und diese gegen einen Pfändungsbescheid ausgeschlossen. Ondřej Málek analysiert in seinem Artikel für Bulletin advokacie, wann eine Einwendung ein Rechtsmittel, wann ein anderes Schutzmittel ist und was es für eine anschließende Verwaltungsklage bedeutet.

Wir unterstützen Lukáš Mokroluský, den aufgehenden Stern des tschechischen Boulderns

Der achtzehnjährige Kletterer Lukáš Mokroluský ist der dreifache Republikmeister und ein regelmäßiger Halbfinalist des Bouldern-Weltcups. Seit Frühling sind wir seine Partner.

Entgelttransparenz: welche Fragen beschäftigen die Arbeitgeber

Die Entgelttransparenz war das Thema eines Frühstücks, das wir für unsere Klienten und Partner veranstalteten. Wir besprachen die neuen Rechtsregelungen und beantworteten Fragen der Teilnehmer: von der richtigen Entgelteinstellung, über die Frage, was mit deutlich unterschiedlichen Entgelten zu tun ist, die durch Verhandlungen mit Arbeitnehmern im Rahmen der Bewerbungsgespräche entstanden waren, die jedoch nicht auf objektiven Gründen basieren, bis hin zu neuen Berichterstattungspflichten.