Aktuelle Artikel unserer Kollegen zu einem Verfassungsrechtsurteil und der Novelle des Arbeitsgesetzbuchs
Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts zum Grundsatz des vollständigen Schadensersatzes bei der Entschädigung für einen Gesundheitsschaden aus einer Inhaftnahme
In seinem Urteil vom 17. Januar 2023 beschäftigte sich das Verfassungsgericht mit der Angemessenheit der Entschädigung für einen Gesundheitsschaden des Beschwerdestellers, bei dem sich infolge der Inhaftnahme (nach deren Ausübung er freigesprochen worden war) u.a. eine schwere posttraumatische Belastungsstörung entwickelte. Das Verfassungsgericht ist zum Schluss einer Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Entscheidungen wegen eines „offensichtlichen und extremen Missverhältnisses“ der Höhe der Entschädigung zur Schwere des dem Beschwerdesteller zugefügten Schadens gekommen.
Der vollständige Artikel von Anna Kalašnikovová (in tschechischer Sprache) befindet sich in Magazín epravo.cz auf Seite 115 HIER.
Arbeitszeitplanung für „Minijob-Beschäftigte“
Die seit dem 1. Oktober 2023 wirksame Novelle des Arbeitsgesetzbuchs verankert u.a. die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeit auch für Minijob-Beschäftigte (aufgrund sog. Vereinbarungen über die Arbeitsdurchführung bzw. über die Arbeitstätigkeit) schriftlich zu planen. Die Arbeitnehmer müssen mit dem Arbeitszeitplan spätestens drei Tage vorher bekannt werden, sofern sie mit dem Arbeitgeber keine kürzere Frist vereinbaren. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann eine Geldstrafe bis zur Höhe von 2 000 000 CZK zur Folge haben.
Der vollständige Artikel von Jan Kodeš (in tschechischer Sprache) ist HIER abrufbar.