TEAM

Mgr. Anna Kalašnikovová

E-Mail: anna.kalasnikovova@brizatrubac.cz
 


Spezialisierung


Ausbildung

  • Juristische Fakultät der Karlsuniversität Prag (Mgr., 2021)
  • McGill University, Kanada (2018)

Spezialisierung

Streiten, Transaktionen, Vertragsagenda

Sprachen

  • Tschechisch
  • Englisch

Frühere Positionen

Anna arbeitete bei Bříza & Trubač zunächst als Konzipientin, seit 2024 ist sie hier als Rechtsanwältin tätig. Früher war sie als Konzipientin in der Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance Prague (2021-2022) tätig. Während ihres Studiums absolvierte Anna einen Einsemesteraufenthalt an der kanadischen McGill University (2018) und arbeitete als Paralegal in der Gesellschaft CETIN a.s. (2015-2017) und in der Rechtsanwaltskanzlei PIERSTONE (2018). Seit 2020 ist sie als Coach des Teams der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität im größten internationalen Wettbewerb im Bereich des Privatrechts Willem C. Vis Moot Competition tätig.

Aktuell

Lada Reisnerová und Anna Kalašnikovová für EPRAVO.CZ zur Gerichtsstandsvereinbarung unter Unternehmern gemäß Verordnung Brüssel I bis

Unternehmer schließen oft Geschäftsverträge unter Verweisung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen ab, die auch eine Gerichtsstandsvereinbarung für den Fall eventueller Streitigkeiten enthalten.

Aktuelle Artikel unserer Kollegen zu einem Verfassungsrechtsurteil und der Novelle des Arbeitsgesetzbuchs

In seinem Urteil vom 17. Januar 2023 beschäftigte sich das Verfassungsgericht mit der Angemessenheit der Entschädigung für einen Gesundheitsschaden des Beschwerdestellers, bei dem sich infolge der Inhaftnahme (nach deren Ausübung er freigesprochen worden war) u.a. eine schwere posttraumatische Belastungsstörung entwickelte.

Anna Kalašnikovová zur Besicherung des Unternehmenskredits durch eine Privatperson

Handelsgesellschaften stehen bei der Vereinbarung ihrer Finanzierung oft vor der Anforderung des Gläubigers, dass die Besicherung bzw. Haftung bei der Finanzierung auch von den wirtschaftlich Berechtigten (beneficial owner) dieser Gesellschaften geleistet wird. Es stellt sich daher die Frage, ob der wirtschaftlich Berechtigte als natürliche Person die Besicherung aus der Position eines Unternehmers, oder eines Verbrauchers abschließt, d.h. ob für sie die Regelungen zum Verbraucherschutz Anwendung finden.