Unternehmenskäufe (M&A)

Im M&A-Bereich leisten wir Transaktionsrechtsberatung vor allem hinsichtlich der Abfassung von Geschäftsanteilsübertragungsverträgen, der Umsetzung von Gesellschaftsumwandlungen und Erstellung von Aktionärsverträgen. Unser M&A-Team hat große Erfahrungen auch mit der Vertragsdokumentation betreffend die Kreditfinanzierung sowie mit Verträgen über einen Unternehmensverkauf. Eine hochqualitative Rechtsberatung im M&A-Bereich ist für uns ohne eine Unterstützung seitens zusammenarbeitender Finanzberater unvorstellbar, und zwar vor allem im Bereich des Steuer- und Bilanzierungsrechts. Im Hinblick auf die führende Stellung unserer Anwaltskanzlei im Bereich des Steuerrechts arbeiten wir daher auch bei der Transaktionsberatung mit Steuerberatern eng zusammen.

Unsere Beratungsleistungen umfassen:

  • Legal Due Diligence von Handelsgesellschaften;
  • Transaktionsplanung bei M&A-Projekten;
  • Rechtsberatung bei Geschäftsverhandlungen bezüglich Transaktionskonditionen (Term Sheet);
  • Erstellung und Revision der Transaktionsdokumentation im Akquisitionsbereich („allgemeine“ sowie „umsetzende“ Geschäftsanteilsübertragungsverträge und Aktionärsverträge);
  • Vertretung in Streiten aus Transaktionsverträgen.

Patrik Koželuha

Experte für M&A

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