Unternehmenskäufe (M&A)
Im M&A-Bereich leisten wir Transaktionsrechtsberatung vor allem hinsichtlich der Abfassung von Geschäftsanteilsübertragungsverträgen, der Umsetzung von Gesellschaftsumwandlungen und Erstellung von Aktionärsverträgen. Unser M&A-Team hat große Erfahrungen auch mit der Vertragsdokumentation betreffend die Kreditfinanzierung sowie mit Verträgen über einen Unternehmensverkauf. Eine hochqualitative Rechtsberatung im M&A-Bereich ist für uns ohne eine Unterstützung seitens zusammenarbeitender Finanzberater unvorstellbar, und zwar vor allem im Bereich des Steuer- und Bilanzierungsrechts. Im Hinblick auf die führende Stellung unserer Anwaltskanzlei im Bereich des Steuerrechts arbeiten wir daher auch bei der Transaktionsberatung mit Steuerberatern eng zusammen.
Unsere Beratungsleistungen umfassen:
- Legal Due Diligence von Handelsgesellschaften;
- Transaktionsplanung bei M&A-Projekten;
- Rechtsberatung bei Geschäftsverhandlungen bezüglich Transaktionskonditionen (Term Sheet);
- Erstellung und Revision der Transaktionsdokumentation im Akquisitionsbereich („allgemeine“ sowie „umsetzende“ Geschäftsanteilsübertragungsverträge und Aktionärsverträge);
- Vertretung in Streiten aus Transaktionsverträgen.