Ist die Kilometerzahl entscheidend? Andrea Šťástková zur Fürsorge für Kinder auf große Entfernung

Die Trennung der Eltern hat manchmal nicht nur zwei Haushalte zur Folge, sondern auch Dutzende oder Hunderte von Kilometern zwischen diesen. Wie soll die Entfernung im Umfang der Fürsorge berücksichtigt werden? Unsere Rechtsanwältin Andrea Šťástková beschäftigt sich in einem Artikel für EPRAVO.CZ mit zwei neulichen Urteilen des tschechischen Verfassungsgerichts (AktNr. II. ÚS 901/26 und IV. ÚS 765/26), die diese Frage klären.

Das Gericht darf die Entfernung der Wohnorte der Eltern nicht außer Acht lassen, diese an sich kann jedoch die Einschränkung des Sorgerechts eines der Elternteile nicht begründen. Wesentlich ist die reale Dauer der Reise, die Häufigkeit der Verschiebung sowie das, was die gewählte Regelung für den Schulbesuch, die Freunde sowie für das tagtägliche Leben des Kindes bedeutet. Eine große Entfernung muss daher nicht in der Einschränkung des Sorgerechts, sondern vielmehr in ihrer Planung, z.B. in Form längerer Abschnitte oder einer breiteren Eingliederung des Elternteils in die Fürsorge während der Ferien zum Ausdruck kommen.

Der Artikel beschäftigt sich auch mit dem Fall, wenn ein Elternteil den Wohnort des Kinds einseitig verlegt. Dies kann das Gericht z.B. bei der Teilung der Transportbelastung berücksichtigen, die Regelung der Fürsorge selbst darf jedoch nach Auffassung des Verfassungsgerichts keine Sanktion für einen früheren Umzug sein. Entscheidend bleibt hierbei immer das Wohl des Kindes.

Den ganzen Artikel von Andrea Šťástková in tschechischer Sprache können Sie HIER lesen.