Radka Čihulková für EPRAVO.CZ zum Recht der Putativväter auf Bestreitung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters

Die Entscheidungspraxis des tschechischen Obersten Gerichts und des Verfassungsgerichts wie auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutet an, dass in gewissen Fällen dem biologischen Vater das Recht auf Bestreitung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters zuerkannt werden soll. Die aktuelle Rechtslage ist jedoch in der Tschechischen Republik in Fragen der sachlichen Aktivlegitimation zur Bestreitung der Vaterschaft  am restriktivsten von allen EU-Staaten und verankert nicht das Recht des biologischen Vaters auf Bestreitung der Vaterschaft des Mannes, der im Personenstandsregister als Vater des Kindes eingetragen ist. Sollen also die Gerichte dem biologischen Vater die Aktivlegitimation contra legem zuerkennen? Und falls ja, unter welchen Bedingungen?

Der ganze Artikel von Radka Čihulková in der tschechischen Sprache ist HIER abrufbar.