Worauf werden Betriebsprüfungen bei Holdings fokussiert?

Die tschechische Finanzverwaltung verschärft ihre Aufsicht über Holdingstrukturen. Nach Aussage der Generalfinanzdirektion (Generální finanční ředitelství) wurden aktuell etwa 130 Holdings mit einer zu erwartenden Steuernachbemessung von rund drei Milliarden Tschechischen Kronen ausgesucht.

Worauf fokussieren sich die Prüfungen vor allem? Nicht auf die Holding an sich – diese hat im Handels- wie auch Familienrecht ihren legitimen Platz – sondern auf Unterschiede zwischen einer realen unternehmerischen Struktur und einer zweckgebundenen Konstruktion ohne eine wirtschaftliche Begründung.

Wie unser Partner Ondřej Trubač in einem Gespräch für Česká justice betont, kann eine starke Indiz für die Finanzverwaltung eine Holding sein, die nur als ein leerer Mantel mit einer einzigen Tochtergesellschaft fungiert. Entscheidend ist daher die wirtschaftliche Rationalität der gesamten Struktur, die reale Führung der Unternehmensgruppe und eine rechtzeitige Dokumentation – die im Idealfall noch vor der Transaktion selbst erstellt wurde, und nicht erst nach der Prüfungseinleitung.

Patrik Koželuha macht auch darauf aufmerksam, dass die Unternehmen neben den Steuernachbemessungen auch mit spürbaren Sanktionen in Form von Strafzahlungen und Verzugszinsen geahndet werden können und in Extremfällen auch strafrechtliche Konsequenzen eintreten können.

Der ganze Artikel in Česká justice in der tschechischen Sprache ist HIER abrufbar.