TEAM

Mgr. David Klimek

Konzipient

David Klimek ist Konzipient in der Rechtsanwaltskanzlei Bříza & Trubač. In seiner Praxis widmet er sich der Vertragsagenda, dem Gesellschaftsrecht, den Transaktionen und den Beratungsleistungen im Bereich Immobilien. Er beteiligt sich an der Erstellung von Vertragsdokumentationen sowie an der Erledigung handelsrechtlicher Angelegenheiten der Klienten. Bei seiner Tätigkeit verwendet er neben der tschechischen Sprache auch Englisch und Spanisch. Er gehört zum Team von Bříza & Trubač seit 2025, als er der Kanzlei noch während seines Jurastudiums beigetreten ist. Früher sammelte er Erfahrungen in der Rechtsanwaltskanzlei PRCHAL A PARTNER und in der Rechtsanwaltskanzlei von JUDr. Tomáš Klimek, Ph.D.


Spezialisierung


Ausbildung

  • Juristische Fakultät der Palacký-Universität Olomouc - Mgr. (summa cum laude) 2026

Spezialisierungen

Vertragsagenda, Transaktionen, Immobilien, Gesellschaftsrecht

Sprachen

  • Tschechisch
  • Englisch
  • Spanisch

Aktuell

Beachtlicher Erfolg der Jurastudenten im internationalen Wettbewerb CEEMC

Das Team der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität erzielte einen bedeutenden Erfolg im internationalen Wettbewerb Central and Eastern European Moot Competition, der sich auf das EU-Recht spezialisiert und ein Verfahren vor dem EU-Gerichtshof simuliert. Wir sind froh, dass wir schon seit drei Jahren bei der Unterstützung des Teams mitmachen konnten.

Bříza & Trubač bei IBA Mid-Year Leadership Meetings 2026

Prag war in diesem Jahr Gastgeber von IBA Mid-Year Leadership Meetings 2026, des internationalen Treffens von Vertretern und Mitgliedern der International Bar Association. Unsere Kanzlei war als Teilnehmer und Sponsor der Veranstaltung dabei.

Wann kann der Vorsteuerabzug bei einer spät zugestellten Rechnung geltend gemacht werden? Ein neuer Artikel von Ondřej Málek und Karel Bělohoubek anal

Ondřej Málek und Konzipient Karel Bělohoubek analysieren in ihrem neuen Artikel für „Právní prostor“ zwei aktuelle Urteile der EU-Gerichte, die eine für die Praxis besonders wichtige Frage klären: in welchem Besteuerungszeitraum kann der Anspruch auf Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige den Steuerbeleg erst mit Verspätung erhält.