AML-Compliance unter der Aufsicht der ČNB: Die Risikobewertung muss auch in der Praxis wirksam sein
21. 8. 2026
Heutzutage ist es im Bereich der AML-Compliance nicht mehr ausreichend, interne Regeln richtig einzustellen. Maßgeblich ist, ob sich diese tatsächlich in der täglichen Praxis der Finanzinstitution und in der Arbeit mit risikobehafteten Klienten widerspiegelt.
Darauf macht auch die aktuelle Entscheidung der Tschechischen Nationalbank betreffend das Fungieren des AML-Systems der ČSOB aufmerksam. Nach Auffassung unserer Rechtsanwältin Anna Kottasová zeigt sie, dass die Bewertung der Risikostufe des Klienten sich im Umfang des Monitorings, des Sammelns von Informationen und weiteren Schritten der Finanzinstitution konkret auswirken muss.
„Falls ein Klient intern als sehr risikobehaftet oder sogar nicht akzeptabel eingestuft ist, aber diese Bewertung sich im tatsächlichen Umfang des Monitorings, des Sammelns von Informationen und weiterer Schritte nicht widerspiegelt, ist diese Bewertung für die Bank etwa so nützlich wie ein Kropf“, betont Anna.
In der Praxis wird daher die Bedeutung von sog. Risk-based approach bestätigt. Das AML-System darf nicht nur formell sein, die festgesetzten Regeln müssen dem tatsächlichen Risikoprofil des Klienten entsprechen und die weitere Vorgehensweise der Institution beeinflussen.
Anna Kottasová spezialisiert sich bei Bříza & Trubač auf Regelungen des Finanzmarktes, auf Kapitalmärkte und Compliance. Sie hat Erfahrungen auch aus Lizenzverfahren vor der Tschechischen Nationalbank, insbesondere für Wertpapierhändler und Zahlungsinstitutionen.