Andrea Šťástková für EPRAVO.CZ zum Verbot überraschender Entscheidungen im Schiedsverfahren

Das Oberste Gericht der Tschechischen Republik hat vor kurzem judiziert, dass der Grundsatz des Verbots überraschender Entscheidungen nicht nur im Zivilverfahren, sondern auch im Schiedsverfahren Anwendung findet. Mit diesem Urteil hat das Gericht die Bedeutung der Vorhersehbarkeit des Entscheidungstreffens der Schiedsrichter bekräftigt, und zwar trotz dem spezifischen Charakter des Schiedsverfahrens, in dem weitgehend andere Grundsätze gelten, als im Zivilverfahren. Interessant ist, dass sich das Oberste Gericht in der Entscheidungsbegründung nicht nur auf seine früheren Entscheidungen berief, sondern auch einen Vergleich des tschechischen Vorgehens zu ausländischen Rechtsordnungen vornahm.

Die Entscheidung des Obersten Gerichts bekräftigte somit die Limits des Schiedsverfahrens, die sich aus dem in der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten verankerten Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz ergeben.

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