Arbeitsfrühstück zur Novelle des Arbeitsgesetzbuchs und zum Whistleblowing

In den Räumlichkeiten unserer Kanzlei im Prager Palladium-Palast fand ein Arbeitsfrühstück statt, bei dem die Partner der Kanzlei Barbora Klimešová und Patrik Koželuha die Klienten über die wichtigsten Neuigkeiten der vorgesehenen Novelle des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs und über die Grundsätze eines neuen Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) informierten. 

Die Novelle des Arbeitsgesetzbuchs, die voraussichtlich ab diesem Herbst wirksam wird, beeinflusst z.B. die Bedingungen einer geringfügigen Beschäftigung, die Zustellung von Schriftstücken, die Festsetzung von Arbeitspausen oder die Fernarbeit (Homeoffice). 

Das Whistleblowinggesetz, dessen Ziel insbesondere im Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsschritten besteht, bedeutet u.a. für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine neue Verpflichtung, interne Meldekanäle zu errichten und zusammenhängende Pflichten zu erfüllen.

Eine Präsentation, die die Hauptpunkte der Novelle sowie des neuen Gesetzes zusammenfasst, finden Sie in der Anlage.