Barbora Paclíková erstellte für OKbase eine Übersicht der wichtigsten seit dem 1. Juli 2024 gültigen Änderungen im Arbeitsrecht
Die Neuigkeiten betreffen vor allem Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Form einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Vereinbarung über die Arbeitsleistung – Minijob) beschäftigen; diesen entstehen neue Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber der Sozialversicherungsbehörde (ČSSZ). Neue Regelungen beinhaltet auch die Novelle des Beschäftigungsgesetzes betreffend die Digitalisierung der Meldepflicht der Arbeitgeber ausländischer Arbeitnehmer. Des Weiteren wurde auch das Verzeichnis von Staaten geändert, deren Bürger keine Beschäftigungsgenehmigung brauchen.
Neue Regelungen betreffend geringfügige Beschäftigung
Registrierung der Arbeitgeber:
Die Novelle des Krankheitsfallversicherungsgesetzes Nr. 187/2006 Sb. verlangt, dass im Arbeitgeberregister der ČSSZ auch jene Arbeitgeber registriert sind, die nur Minijobber beschäftigen. Der Termin für die Registrierung ist bis zum 31. Juli 2024.
Anmeldung der Minijobber:
Gemäß dem Sozialversicherungsgesetz Nr. 589/1992 Sb. sind alle Minijobber ins Register der ČSSZ-Versicherten anzumelden, unberücksichtigt der Höhe ihrer Bezüge. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Juli 2024 angestellt wurden, gilt die Meldepflicht zum 20. August 2024.
Monatliche Meldepflicht:
Die Arbeitgeber müssen regelmäßige monatliche Meldungen über die Höhe der Bezüge der Minijobber abgeben, und zwar jeweils zum 20. Tag des Folgemonats.
Novelle des Beschäftigungsgesetzes
Digitalisierung der Meldepflicht:
Die Novelle des Beschäftigungsgesetzes Nr. 435/2004 Sb. verankert eine digitale Meldepflicht der Arbeitgeber über ausländische Arbeitnehmer. Künftig sind die Meldungen digital mittels XML-Dateien, Web-Formulare oder eines direkten Anrufs der auf dem Standard GovTalk beruhenden Dienstleistung.
Verzeichnis der Staaten mit freiem Zugang auf Arbeitsmarkt:
Durch die Regierungsverordnung Nr. 158/2024 Sb. wurde das Verzeichnis der Staaten aktualisiert, deren Bürger keine Beschäftigungsgenehmigung brauchen.
Regierungsverordnung zur Arbeitszeit im Verkehr
Die Regierungsverordnung Nr. 202/2024 Sb. legt neue Regeln für die Arbeits- und Ruhezeit der Arbeitnehmer im öffentlichen Buslinienverkehr fest.
Der ganze Artikel von Barbora Paclíková (in tschechischer Sprache) ist HIER abrufbar.