Entgelttransparenz: vor Unternehmen stehen neue Pflichten nach der EU-Richtlinie
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt in den nächsten Jahren neue Pflichten der Arbeitgeber mit sich. Ihr Ziel ist, vor allem die Lohntransparenz zu stärken und den Arbeitnehmern einen besseren Vergleich des Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu ermöglichen.
Die neuen Regeln sollen u.a. sicherstellen, dass Stellenbewerber Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne noch vor dem Vorstellungsgespräch kennen. Die Arbeitgeber müssen gleichzeitig die Regeln für die Entgeltbestimmung klarer definieren und eventuelle Differenzen unter den Arbeitnehmern aufgrund objektiver Kriterien begründen.
Die Rechtsanwältin Barbora Paclíková erstellte daher eine kurze Infografik, die die wichtigsten Neuerungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Praxis der Arbeitgeber zusammenfasst.
Die Übersicht der jeweiligen Änderungen steht in ihrem LinkedIn-Profil zur Verfügung.