Entgelttransparenz: was bedeuten die neuen EU-Vorschriften für tschechische Arbeitgeber
3. 8. 2026
Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen bzw. ihre künftige Umsetzung in die tschechische Rechtsordnung bringt den tschechischen Arbeitgebern eine Reihe neuer Pflichten mit sich: von der Pflicht, die Stellenbewerber über die Höhe des Mindestlohns schon vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages zu informieren, über das Verbot, sich über die bisherige Entgeltentwicklung des Bewerbers zu erkundigen, bis hin zur regelmäßigen Berichterstattung der Entgeltunterschiede bei größeren Arbeitgebern.
Markéta Tkadlecováund Filip Čepelák fassen in ihrem Artikel für EPRAVO.CZ zusammen, was die neuen Vorschriften konkret bedeuten, welche Sanktionen drohen und worauf sich die Arbeitgeber bereits jetzt vorzubereiten haben.
Der ganze Artikel in der tschechischen Sprache ist HIER abrufbar.