Lada Reisnerová und Anna Kalašnikovová für EPRAVO.CZ zur Gerichtsstandsvereinbarung unter Unternehmern gemäß Verordnung Brüssel I bis

Unternehmer schließen oft Geschäftsverträge unter Verweisung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen ab, die auch eine Gerichtsstandsvereinbarung für den Fall eventueller Streitigkeiten enthalten. Gemäß der Verordnung Brüssel I bis ist eine solche Vereinbarung legal, falls beide Vertragsparteien mit den die Prorogationsklausel umfassenden Geschäftsbedingungen einverstanden sind und sie sich mit diesen Bedingungen real bekanntmachen konnten.

Lada Reisnerová und Anna Kalašnikovová aus unserer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigen sich in ihrem Artikel mit den Fragen der Inkorporation der Gerichtsstandsvereinbarung in Verträge und fassen die Schlüsselbedingungen entsprechend der EuGH-Rechtsprechung zusammen. Unter Betonung formeller Pflichtangaben empfehlen sie den Unternehmern, eine richtige Verankerung der Geschäftsbedingungen in Geschäftsverträgen zu beachten und  Dateneintragungen ihrer Akzeptanz entsprechend aufzubewahren.

Weitere diesbezügliche Informationen entnehmen Sie bitte ihrem Artikel HIER.