Petr Bříza für Seznam Zprávy zum Abschluss der Bauarbeiten an den Kraftwerken Dukovany und Paks II in Ungarn
Die österreichische Regierung hat erneut ihre Bedenken hinsichtlich des Baus neuer Blöcke in Dukovany zum Ausdruck gebracht und ihre Einwände offiziell bei der Europäischen Kommission eingereicht. Laut unserem Partner Petr Bříza, den Seznam Zprávy als Experten für Europarecht befragt hat, sind diese Schreiben in erster Linie politischer Natur.
Im Gegensatz dazu hat das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in Bezug auf das ungarische Kernkraftwerk Paks II erhebliche rechtliche Auswirkungen. Petr Bříza betont: „Bis die Europäische Kommission eine neue Entscheidung zur Genehmigung staatlicher Beihilfen für Paks II trifft, darf Ungarn die Beihilfen gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht gewähren. Jede Finanzierung ohne Zustimmung der EU würde eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellen.“
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